Aktuelles
E-Rezept
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Einlösung eines elektronischen Rezeptes in unseren Apotheken möglich.
Vorreiterin ist die Techniker Krankenkasse, welche ihren Mitgliedern anbietet, das Rezept auf der elektronischen Gesundheitskarte in der Arztpraxis speichern zu lassen. Wir rufen es dann in der Apotheke ab und beliefern Sie oder Sie kommen gerne persönlich vorbei. Voraussetzung ist eine elektronische Gesundheitskarte mit PIN-Funktion, die den Schutz der Patientendaten ermöglicht. Ältere Karten haben diese PIN-Funktion nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren Krankenkassen.
Erfahren Sie hier mehr über das elektronische Rezept!